Schonzeitaufhebung Rehwild April 2022
Die Untere Jagdbehörde hat mit Schreiben vom 21. Januar 2022 die Schonzeit auf Rehwild für das Jagdjahr 2022/2023 wie folgt aufgehoben:
Für das Jagdjahr 2022/23 gilt somit folgendes:
- Die Schonzeit beim Rehwild für Schmalrehe und Böcke wird für die Zeit vom 01.04.2022 bis 30.04.2022 aufgehoben.
- Entsprechend dürfen im Jagdjahr 2022/2023 Schmalrehe in der Zeit vom 01.04.2022 bis 31.05.2022 sowie vom 01.09.2022 bis 31.01.2023 und Böcke in der Zeit vom 01.04.2022 bis 31.01.2023 bejagt werden.
- In der Zeit vom 01.04.2022 bis 30.04.2022 soll hauptsächlich eine intensive Schwerpunktbejagung im Bereich von forstwirtschaftlichen Verjüngungen zur Verhütung von Wildschäden im Walde erfolgen.
Die vollständige Entscheidung finden Sie im Anhang